Inkasso/Forderungseinzug

Forderungseinzug ohne Umwege über Inkassoinstitute direkt durch Rechtsanwälte.

Wenn Schuldner nach Mahnung ihre Rechnung nicht bezahlen, werden in der Regel Inkassoinstitute mit der Beitreibung des Geldes beauftragt. In eigener Zuständigkeit dürfen diese Büros den Einzug fremder Forderungen nur außergerichtlich betreiben. Führen diese Bemühungen nicht zum Erfolg und wird die gerichtliche Geltendmachung erforderlich, muß das Inkassobüro aufgrund zwingender gesetzlicher Regelungen die gerichtliche Rechtsverfolgung einem Rechtsanwalt übertragen.

Diese Inkassokosten werden von den meisten Gerichten dem Gläubiger in einem Zivilverfahren nicht ersetzt, so daß es ratsam ist, direkt einen Rechtsanwalt mit der Beitreibung der offenen Forderung zu beauftragen. Nach der Einführung zentraler Mahngerichte, so z. B. das Amtsgericht Hagen für die OLG Bezirke Hamm und Düsseldorf, das Amtsgericht Hannover für das gesamte Land Niedersachsen, das Amtsgericht Hünfeld für das gesamte Land Hessen, München für den OLG-Bezirk München, Coburg für die OLG-Bezirke Bamberg und Nürnberg, Stuttgart für das gesamte Land Baden-Württemberg sowie Mayen für das gesamte Land Rheinland-Pfalz, werden die Mahnverfahren entsprechend § 688 ff. ZPO grundsätzlich in durchgehend automatisierten Arbeitsgängen abgewickelt. Manuelle Eingriffe sind bis zum Abschluss des Verfahrens im Regelfall nicht erforderlich. Es kann deshalb als vollmaschinelles Verfahren bezeichnet werden, welches zu einer deutlichen Verfahrensbeschleunigung geführt hat. In Baden-Württemberg z. B. werden im Durchschnitt 50 % aller Anträge innerhalb von zwei Tagen, weitere 40 % innerhalb fünf Kalendertagen erledigt.

Aus diesem Grunde sind bereits mehrere Firmen dazu übergegangen, aufgrund des erheblichen Verwaltungsaufwandes, der durch das ständige Mahnen von zahlungsunwilligen Schuldnern verbunden ist, diesen Bereich aus dem Unternehmen auszulagern, d. h., das gesamte Mahn- und Vollstreckungsverfahren auf einen Anwalt zu übertragen.

Dadurch kann erreicht werden, daß sich der Gläubiger auf seine eigene Kerntätigkeit stärker konzentrieren kann. Durch dieses Outsourcing werden sämtliche Probleme von der Personalvorhaltung bis zur EDV-Beschaffung, einschließlich etwaiger Schulungen, auf den Anwalt als externen Dienstleister verlagert.

Haben Sie Schwierigkeiten mit der Eintreibung Ihrer offenen Rechnungen, sprechen Sie uns bitte an, wir helfen Ihnen bei der Eintreibung Ihrer Außenstände!


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