Die Kanzlei

Wer heutzutage einen Rechtsanwalt aufsucht, ist bereits vielfach auf der Suche nach einer Lösung für sein rechtliches Problem. Das anwaltliche Verständnis der Kanzlei Dr. Schmidt geht über die rein juristische Erörterung des jeweiligen Mandantenproblems hinaus. Hierbei geht es in erster Linie darum, durch eine aktive Rechtsberatung den Mandanten bezüglich seiner Rechtslage aufzuklären und ihm in einem weiteren Schritt außergerichtliche und ggf. auch gerichtliche Mittel und Wege aufzuzeigen, um konsequent sein Recht durchzusetzen. Nicht immer ist in erster Linie die gerichtliche Auseinandersetzung geboten. In diesem Zusammenhang kommt neben der rein rechtlichen Beratung auch der wirtschaftliche Aspekt einer anwaltlichen Beratung für die Privatperson und den Unternehmer ins Spiel.

Dieses Beratungsverständnis setzt voraus, dass zu den Mandanten ein persönlicher Kontakt erwächst und dass der akute Beratungsbedarf des Mandanten auch schon mal zu Kanzlei unüblichen Zeiten gedeckt wird. Das heißt, bei Bedarf steht Ihnen die Kanzlei Dr. Schmidt auch in den Abendstunden oder am Wochenende für eine persönliche Beratung zur Verfügung, denn Zeit und Gehör für den Mandanten und dessen rechtliches Problem sind uns ein besonderes Anliegen. Die Kanzlei Dr. Schmidt versteht sich daher als modernes Dienstleistungsunternehmen.

Zielorientiertes und kreatives Arbeiten sind die Basis für eine erfolgreiche Rechtsberatung. Durch eine frühzeitige Beratung kann unter Umständen ein Prozess und somit ein lang andauerndes, kostenintensives Gerichtsverfahren vermieden werden. Darum ist es wichtig und vor allem ratsam, bereits im Vorfeld eines rechtlichen Problems anwaltlichen Rat einzuholen und nicht erst dann, wenn die Klage bereits zugestellt wurde. Ein vielschichtiges Aufgabenfeld der Kanzlei Dr. Schmidt stellt deshalb die Vorsorgeberatung für den Mandanten sowie die ständige Rechtsberatung für Unternehmen dar.

Die Mandanten der Kanzlei Dr. Schmidt sind Privatpersonen, Gewerbetreibende, Klein- und mittelständische Unternehmen sowie Freiberufler. Aufgrund der heutigen Verflechtung zwischen Rechts- und Steuerberatung ist Zusammenarbeit unserer Kanzlei mit Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzleien sowie mit daher oft auch die enge Abstimmung mit einem Steuerberater notwendig. Dies alles erfordert eine enge Notariaten, zu welchen langjährige Kooperationen bestehen.

Neben der Vertretung in allen zivilrechtlichen Rechtsstreitigkeiten steht Ihnen die Kanzlei mit einer praxisnahen Vertragsgestaltung sowie mit der Beratung und Vertretung in allen Fragen des Miet- und Pachtrechts, des Wohnungseigentumsrechts, des Franchising und des Arbeitsrechts zur Verfügung.

Erblasser sowie Erben finden hier Beratungs-Know-how im Hinblick auf Testamentsentwürfe, Erbverträge und Erbfolgeverträge. Auch die Unterstützung von Unternehmen bei der betrieblichen Nachfolgeregelung gewinnt immer mehr an Bedeutung für eine beratungsorientierte Anwaltskanzlei.

Die gestiegene schlechte Zahlungsmoral bei manchen Schuldnern bereitet häufig große Liquidationsprobleme und sucht somit nach anwaltlicher Hilfe. Ausgestattet mit moderner Datenverarbeitungstechnik ist die Kanzlei in der Lage, ein effizientes und leistungsstarkes Inkasso für den Einzug Ihrer Forderung gegen zahlungsunwillige Schuldner zu betreiben.

Der Anwalt Dr. Schmidt

Nach dem Abitur auf dem Görres-Gymnasium an der Düsseldorfer Königsallee und nach Absolvierung des Wehrdienstes hat Nicolai Schmidt an der Ruhr-Universität Bochum Rechtswissenschaften studiert. Unmittelbar nach dem ersten Staatsexamen im September 1992 vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf hat er bei Herrn Professor Dr. Heinrich Wilhelm Kruse promoviert. Das Thema der Dissertation lautete: "Vorweggenommene Erbfolge und Erbauseinandersetzung im Einkommensteuerrecht". Am 08.12.1993 wurde ihm hierfür der Doktortitel der Rechtswissenschaften verliehen.

Nach der 30monatigen Referendarzeit und dem zweiten Staatsexamen ist er seit dem 04.01.1996 am Amts- und Landgericht Düsseldorf als Rechtsanwalt zugelassen und kann somit seine Mandanten auch an allen Amts- und Landgerichten im gesamten Bundesgebiet vertreten. Seit dem 1. Juli 2002 ist Dr. Nicolai Schmidt auch beim Oberlandesgericht Düsseldorf zugelassen mit der Folge, dass er für seine Mandanten auch an allen Oberlandesgerichten im Bundesgebiet auftreten darf.

Schon während der Studien- und Referendarzeit, anschließend als Junganwalt und späterer Partner einer Düsseldorfer Anwaltskanzlei, war er neben der Betreuung mit allgemeinen Mandaten auf dem Gebiet des Zivilrechts (Arbeitsrecht, Erbrecht und Mietrecht) mit der Betreuung eines der drei damals größten Franchisesysteme in der Bundesrepublik Deutschland befasst. Aus seiner tagtäglichen Praxis heraus ist er mit den Problemen des Franchising, den damit in Zusammenhang stehenden arbeitsrechtlichen Fragen sowie mit der Erstellung von entsprechenden Vertragswerken vertraut.

Seit 1999 betreibt Dr. Nicolai Schmidt im Zentrum von Düsseldorf die am Fürstenwall gelegene Anwaltskanzlei „Kanzlei Dr. Schmidt“.

Rechtsanwalt Dr. Schmidt ist Mitglied im Düsseldorfer Anwaltsverein.

Die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf hat ihm aufgrund der nachgewiesenen besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen zudem die Befugnis verliehen, die Bezeichnung Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht zu führen.


0211 – 3849186