Mietrecht

Die Kanzlei Dr. Schmidt berät Vermieter und Mieter bei der Anbahnung, Ausgestaltung und dem Abschluss von privaten oder gewerblichen Mietverträgen, bei der Durchsetzung mietvertraglicher Ansprüche auf Seiten Vermieter und Mieter, bei der Durchführung des Mietverhältnisses sowie dessen Beendigung.

Es erfolgt eine umfassende Beratung in allen Angelegenheiten rund um das Mietrecht bzw. Wohneigentumsrecht.

Ohne Anspruch auf Vollständigkeit sind wir für Sie bei der Lösung nachfolgender Themen gerne behilflich:

  • Vertragsgestaltung bzw. Prüfung
  • Kündigung bzw. Abwehr der Kündigung
  • Räumungsklage bzw. Abwehr einer Räumungsklage
  • Ausspruch einer Eigenbedarfskündigung – Abwehr einer Eigenbedarfskündigung
  • Mietmängel – Mietminderung
  • Betriebskosten/Nebenkosten – Betriebskostenabrechnungen
  • Mieterhöhungen
  • Modernisierungsmaßnahmen, Schönheitsreparaturen
  • Mietkaution
  • Umfang des Mietgebrauchs
  • Erwerb von Grundstückseigentum
  • Bestimmung von Kündigungsfristen
  • Prüfung Ihres Mietvertrages anhand des AGB-Gesetzes, welche Klauseln sind rechtsunwirksam
  • usw.

Die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf hat Herrn Rechtsanwalt Dr. Nicolai Schmidt aufgrund der nachgewiesenen besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen die Befugnis verliehen, die Bezeichnung Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht zu führen. Bitte kontaktieren Sie uns bei Ihren Problemen, damit wir Ihnen helfen können.


0211 – 3849186