Vertragsrecht

Das Vertragsrecht gewinnt immer mehr an grundsätzlicher Bedeutung, da hier bereits der Grundstein für zukünftige positive Entwicklungen gelegt wird. Die Komplexität vieler zur Beratung anstehender Lebenssachverhalte, wie der Umstand, daß heute bei der Vertragsgestaltung oft Fragen aus mehreren Rechtsgebieten berührt werden, macht meist die Hinzuziehung eines juristischen Beistandes unumgänglich. Wenn "das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist", können die Juristen meist nur noch Schadensbegrenzung leisten. Daher ist es wichtig, daß vor Abschluss eines Rechtsgeschäftes die juristische Beratung erfolgt.

Privatrechtliche Vereinbarungen und Erklärungen sind grundsätzlich zwar formfrei rechtswirksam, doch sollten sie aus Gründen der Beweiserleichterung, Beweissicherung, Klarheit und Eindeutigkeit möglichst immer mindestens in schriftlicher Form geschlossen werden.

Es ist nicht nur Aufgabe der Juristen, die Parteien vor Gerichten und Behörden zu vertreten, in der Rechtsprechung oder der Strafverfolgung oder in der staatlichen Verwaltung tätig zu sein, sondern zur wesentlichen Aufgabe gehört auch die aktive, auf die Zukunft gerichtete Rechtsgestaltung Einfluß zu nehmen. Die vorbeugende rechtliche Beratung, das rechtsgestalterische Bemühen um rechtspraktische und rechtstaktische Maßnahmen bestimmt immer mehr das Handeln in einer heute schnelllebigen und komplexen Zeit. Besonders das Vorbereiten und Formulieren von Rechtsgeschäften ist richtungsweisend für den zukünftigen Erfolg oder Misserfolg.

Dazu ist es erforderlich, daß der Lebenssachverhalt, dem der Vertrag zugrunde liegen soll, richtig und umfassend aufgearbeitet wird, damit es für die Zukunft keine Schwierigkeiten gibt, wenn Einzelheiten bei der Vertragsgestaltung übersehen wurden. Am Ende dieser Kette steht der (erfolgreiche) Vertragsabschluss. Diesem Resultat gehen jedoch, teils mit unterschiedlicher Gewichtung, entscheidende Vorarbeiten voraus, wie insbesondere:

a) die Informationserfassung durch den Auftraggeber und die Umstände, warum und zu welchem Zweck der Auftraggeber bzw. die Parteien den Vertrag schließen wollen;

b) die Beratung über die rechtlichen Konsequenzen und über die damit im Zusammenhang stehenden Risiken. Dabei spielen auch steuerrechtliche, wirtschaftliche und soziale Gesichtspunkte in die Beratung und den daraus resultierenden Folgen bei der Vertragsgestaltung und Beratung mit herein;

c) Beratung mit dem Auftraggeber bzw. den Parteien über eine zweckmäßige Vertragsgestaltung, was rechtlich möglich ist und was die Parteien mit dem Vertrag erreichen und regeln bzw. verhindern wollen;

d) dem juristischen Berater fallen dann, je nach Fallgestaltung, unterschiedliche Aufgaben zu: Entweder führt er die Verhandlungen im Sinne seines Auftraggebers oder aber er ist als Mittler zwischen unterschiedlichen Standpunkten zweier Parteien tätig, wobei er auf eine zweckmäßige und angemessene Gestaltung hinarbeitet.

Sind sodann alle Vorarbeiten geleistet worden, ist es dann Aufgabe des Juristen, die erarbeiteten Ergebnisse in ein Vertragswerk zu bringen, welches klar gegliedert und aufgebaut sein sollte. Alles rechtlich notwendige und darüber hinaus gewünschte Bestandteile und Regelungen sollten knapp und prägnant, vor allem aber klar und eindeutig formuliert werden, so daß es später nicht zu Streitereien über die Vertragsauslegung kommt.

Es empfiehlt sich daher, bereits im Vorfeld eines Vertragsabschlusses frühzeitig einen juristischen Berater hinzuzuziehen, damit nicht bei Vertragsschluss Fehler im Vertrag gemacht werden, die sich später teuer auszahlen können.


0211 – 3849186